Umfang der Kostenerstattung für ein kindergeldrechtliches
Einspruchsverfahren
Leitsatz
1. Ist der Steuerberater im
Kindergeld-Einspruchsverfahren gegenüber der Familienkasse nicht erkennbar
als Bevollmächtigter aufgetreten, sondern hat er den
kindergeldanspruchsberechtigten Elternteil nur bei der Abfassung von
Erklärungen gegenüber der Familienkasse beratend unterstützt und
hat der Kindergeldberechtigte diese Erklärungen anschließend selbst
gegenüber der Familienkasse abgegeben, so besteht nach
§ 77 EStG kein
Anspruch auf Erstattung einer Beratungsgebühr (§ 21 StBGebV) oder einer
Auslagenpauschale (§ 16
StBGebV).
2. Auch wenn der Steuerberater als
Bevollmächtigter gegenüber der Familienkasse aufgetreten wäre,
bestünde kein Erstattungsanspruch nach
§ 77 EStG
für vor der Einlegung eines Einspruchs erbrachte Beratungsleistungen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1704 Nr. 21 UAAAC-58992
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