Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
1. Aufl. 2007
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4. Die Ausgestaltung der Erlösrechnung im Krankenhaus
Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht. Die Rangfolge der verschiedenen Krankenhausbehandlungsformen ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Ihre Vergütung richtet sich nach dem KHG, dem KHEntgG, der BPflV und dem SGB V sowie den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen.
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Leistungsformen im Krankenhaus | ||||
Ambulantes Operieren | Vorstationäre Behandlung | Vollstationäre Behandlung | Teilstationäre Behandlung | Nachstationäre Behandlung |
Einzelleistungs- vergütung in Anlehnung an den EBM | Fachabteilungs- bezogene Pauschale pro Fall | Fallpauschalen, Zusatzentgelte Zu- und Abschläge | Teilstationäre Fallpauschalen, Zusatzentgelte, Zu- und Abschläge, | Fachabteilungs- bezogene Tagespauschalen |
§ 8 KHEntgG | § 8 KHEntgG | |||
tagesgleiche Pflegesätze | tagesgleiche teilstationäre Pflegesätze | |||
§ 10 BPflV | § 10 BPflV |
Quelle: in Anlehnung an Tuschen/Quaas, Einführung, S. 80 und Tuschen/Trefz, Einführung S. 5
4.1 Erlösformen im Krankenhaus
4.1.1 Erlöse für allgemeine Krankenhausleistungen
Die allgemeinen Krankenhausleistungen, d.h. die medizinisch notwendige vollstationäre und teilstationäre Behandlung, werden durch die in ...