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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 519/06 EFG 2007 S. 1279 Nr. 16

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3, StBerG § 67, StBerG § 164a Abs. 2 Satz 1, FGO § 69

Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anordnung der sofortigen Vollziehung, wenn der Berater über Monate keine berufliche Haftpflichtversicherung nachweist

Leitsatz

  1. Eine gegen den Bescheid über den Widerruf der Bestellung zum Steuerberater erhobene Klage hemmt dessen Vollziehung.

  2. Die Steuerberaterkammer kann die hemmende Wirkung der Klage durch besondere Anordnung beseitigen, wenn sie es im öffentlichen Interesse für geboten hält. Das öffentliche Interesse ist schriftlich zu begründen.

  3. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung stellt eine Ermessensentscheidung dar, die nur der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

  4. Allein das Nichtbestehen einer Berufs-Haftpflichtversicherung über einen Zeitraum von 9 Monaten rechtfertigt die Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 933 Nr. 14
EFG 2007 S. 1279 Nr. 16
INF 2007 S. 361 Nr. 10
UAAAC-48977

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 17.01.2007 - 6 V 519/06

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