Dokument Beschränkte Steuerpflicht
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Beschränkte Steuerpflicht
I. Definition
[i]Im Unterschied zur unbeschränkten Steuerpflicht sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, nur mit ihren in § 49 EStG abschließend aufgezählten inländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Solche beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte unterliegen besonderen materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften.
Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen unterliegen mit ihren inländischen Einkünften in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht, wenn sie weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben oder wenn sie nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihre inländischen Einkünfte vollständig oder teilweise dem Steuerabzug unterliegen.