1. Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und
Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) festgelegt
sind.
2. Sog. Silierhilfsmittel sind als Futtermittelzusatzstoffe nicht eine "Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art"
i.S.d. Pos. 2309 KN. Silierhilfsmittel sind selbst nicht zur Verwendung als Futter geeignet und bestimmt, sondern sie haben
vielmehr eine rein "verfahrenstechnische" Funktion bei der Herstellung des Futtermittels "Grünfuttersilage".
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1187 Nr. 18 TAAAC-46202
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