BMF - IV C 3 -S 2256 - 12/07 BStBl 2007 S. 268

Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Einkommensteuergesetz (EStG); Anwendung des  (BStBl 2007 II S. 158)

Der BFH vertritt im Urteil vom (BStBl 2007 II S. 158) die Auffassung, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr ihrer Verrechnung zu entscheiden sei. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift hierfür nicht vor.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Obersten Finanzbehörden der Länder sind die Rechtsgrundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Bei der Verlustverrechnung findet weiterhin Rz. 42 des (BStBl 2000 I S. 1383) Anwendung.

BMF v. - IV C 3 -S 2256 - 12/07

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:





Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2007 I Seite 268
DStZ 2007 S. 264 Nr. 9
SJ 2007 S. 11 Nr. 7
StB 2007 S. 126 Nr. 4
StBW 2007 S. 8 Nr. 6
WPg 2007 S. 265 Nr. 6
EAAAC-39225