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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 299/08 EFG 2011 S. 1060 Nr. 12

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4, EStG § 15 Abs. 4

Nicht ausgleichsfähige Verluste aus gewerblicher Tierzucht/Tierhaltung

Leitsatz

  1. Bedenken gegen das Fortbestehen der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs. 4 EStG nach Aufgabe der Beteiligung an einer PersG, die auch gewerbliche Tierzucht/Tierhaltung betreibt, können nicht im Verfahren über die Feststellung der vortragsfähigen nicht ausgleichsfähigen Verluste überprüft werden, sondern allein im ESt-Festsetzungsverfahren.

  2. Ein nicht ausgeglichener Verlust aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung ist gesondert festzustellen. Gesetzliche Grundlage für die Verlustfeststellung ist die Rechtsfolgenverweisung aus § 10d EStG i.V.m. § 15 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1060 Nr. 12
MAAAD-76456

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.12.2010 - 9 K 299/08

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