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LG Bielefeld 24.08.2006 24 T 23/06, NWB 9/2007 S. 72

Gesellschaftsrecht | Satzungsänderung zu Bekanntmachungen der Gesellschaft

Bei der Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH ist ungeachtet der gesetzlichen Neuregelung in § 12 GmbHG eine (zusätzliche) Änderung der ggf. noch vorhandenen Satzungsbestimmung „Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger” nach Ansicht des LG Bielefeld (Beschluss v. - 24 T 23/06, Rpfleger 2007 S. 32) schon deshalb nicht erforderlich, weil diese Klausel gesetzeskonform dahin auszulegen ist, dass fortan die Veröffentlichungen auf die Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger beschränkt werden (abweichend aber , NZG 2006 S. 31 = StuB 2006 S. 366 m. Anm. Singer).

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