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StuB 4/2007 S. 151

Berechnung der Pensionsrückstellung bei Zusage in einem Jahr, in dem erstmals geänderte Richttafeln gelten

Wird eine Pensionszusage in einem Jahr erteilt, in dem erstmals geänderte Richttafeln anzuwenden sind, darf nach dem rkr. NWB PAAAC-19090 (EFG 2006 S. 1746) die Pensionsrückstellung mit dem sich nach den neuen Richttafeln ergebenden Teilwert ausgewiesen werden. Ein Unterschiedsbetrag zu dem sich nach den alten Richttafeln ergebenden Teilwert ist nicht zu ermitteln und nicht auf das Erstjahr und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre zu verteilen (Bezug: § 6a Abs. 4 Satz 2, 3 und 6 EStG).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin erteilte ihrem Geschäftsführer im Jahr 1999 eine Pensionszusage. Auf der Grundlage der in diesem Jahr erstmals anzuwendenden Heubeck-Richttafeln 1998 wies die Klägerin die Pensionsrückstellung mit dem sich hiernach ergebenden Teilwert zum Schluss des Wirtschaftsjahres ...

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