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NWB Nr. 3 vom Seite 175 Fach 6 Seite 4753

Firmenfahrzeug: Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung

Anmerkung zum

Jürgen Plenker

Nach Auffassung des BFH spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Arbeitnehmer ein ihm vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestelltes Firmenfahrzeug auch privat nutzt mit der Folge der Versteuerung eines geldwerten Vorteils.

DokIDNWB IAAAC-31205. Rechtsgrundlage▶ § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 2 Satz 2 ff. i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Vorinstanz NWB QAAAB-52939.

I. Sachverhalt

Der Streitfall ist in der Praxis recht häufig anzutreffen. Der Kläger wurde als Handwerker nichtselbständig als Arbeitnehmer beschäftigt. Sein Arbeitgeber stellte ihm für dienstliche Zwecke ein Firmenfahrzeug zur Verfügung. Nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung bei dem Arbeitgeber gelangte das Finanzamt zu der Auffassung, dass der Kläger das Fahrzeug auch für private Zwecke genutzt habe. Da er kein Fahrtenbuch geführt hatte, ermittelte das Finanzamt – entsprechend den gesetzlichen Regelungen – den geldwerten Vorteil der Privatfahrten mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit monatlich 0,03 % des Bru...

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