Geldwerter Vorteil aus privater Kfz-Nutzung bei arbeitsvertraglichem Privatnutzungsverbot
Leitsatz
Kann ein Arbeitnehmer das ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Fahrzeug privat sowie für Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte nutzen, findet die 1-v. H.-Regelung Anwendung.
Dafür, dass das überlassene Fahrzeug auch privat genutzt wird, gilt ein Anscheinsbeweis. Dieser ist nur dann widerlegt, wenn
die private Nutzung durch ein Fahrtenbuch oder sonstige Umstände ausgeschlossen ist.
Zur Widerlegung des Anscheinsbeweises der privaten Mitbenutzung muss – über das bloße Nutzungsverbot hinaus – durch organisatorische
Maßnahmen sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht für private Fahrten genutzt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 392 Nr. 7 EFG 2005 S. 1265 Nr. 16 INF 2005 S. 406 Nr. 11 SJ 2005 S. 7 Nr. 16 QAAAB-52939
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.02.2005 - 2 K 193/03
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