Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 375 Nebenfolgen

Huethig-Jehle-Rehm, Dieter Zanziger (Januar 2015)

1. Nebenfolgen der Straftat

1Die in § 375 normierten Aberkennungen (Abs. 1) sind eine Nebenstrafe (h. M.) bzw. Nebenfolge der eigentlichen Freiheitsstrafe. Sie sind nach Grund und Dauer nach den Grundsätzen der Strafzumessung (§ 370 Rz. 372 ff.) im Urteil zu bestimmen und zu begründen. Im Strafbefehl ist dies nicht möglich (§ 407 Abs. 2 StPO). Zu anderen Nebenfolgen siehe § 370 Rz. 367 ff.

2Sicherstellung und Einziehung (Abs. 2) sind besondere Rechtsfolgen der Tat und am Maßstab der Grundrechte zulässige Beschränkungen des Eigentumsrechts (BVerfG, BFH/NV 2009, 1771 [zur TabSt]). Sie stellen auch keinen Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung dar oder verstoßen sonst gegen höherrangiges Recht (BFH, BFH/NV 2006, 631; BFH/NV 2006, 628).

3Neben die Einziehung nach Abs. 2 tritt diejenige nach § 74 Abs. 1 StGB (Rz. 16). Einzelheiten beider Absätze ergeben sich erst aus der Zusammenschau mit den allgemeinen Strafrechtsnormen (vgl. § 369 Abs. 2). Maßnahmen nach § 375 werden im Strafregister eingetragen (§ 5 Nr. 6 BZRG).

2. Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit (Abs. 1)

4Während nach § 45 Abs. 1 StGB der Verlust der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Strafe von mindestens einem Jahr kraft Ge...