Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 357 Einlegung des Einspruchs

Huethig-Jehle-Rehm, Ulrich Madle (Januar 2018)

I. Allgemeines

1§ 357 bestimmt die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Einlegung des Einspruchs.

Zweck dieser Vorschrift ist es, gerade auch dem unerfahrenen Rechtsuchenden einen unmittelbaren und effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Anders als im Klageverfahren sind daher die für die wirksame Einlegung eines Einspruchs unabdingbaren Voraussetzungen auf ein Minimum beschränkt. Die Einlegung eines Einspruchs soll für den Stpfl. möglichst einfach sein. Hieran hat sich die Auslegung der Vorschrift zu orientieren.

Mit der Einlegung des (zulässigen) Einspruchs wird die Sache anhängig. Ein weiterer Einspruch gegen denselben VA ist damit unzulässig. Der zweite (nur wegen doppelter Anhängigkeit unzulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte) Einspruch wird aber mit der Rücknahme des ersten Einspruchs zulässig (FG Berlin, EFG 1998, 860). Zur Vermeidung von Problemen vorzuziehen ist allerdings – Zulässigkeit des ersten Einspruchs vorausgesetzt – die Rücknahme des zweiten Einspruchs (vgl. EFG, Beilage „Tendenzen – Konsequenzen“ zu H. 11/1998, 1).

Wird gegen denselben VA wiederholt Einspruch eingelegt, ist darüber einheitlich zu entscheiden; denn es handelt sich inhaltlich um den nämlichen...