Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 356 Rechtsbehelfsbelehrung

Huethig-Jehle-Rehm, Ulrich Madle (Januar 2016)

1. Allgemeines

1§ 356 stellt hinsichtlich des Beginns der Einspruchsfrist für schriftlich oder elektronisch (sei es mit oder ohne qualifizierte elektronische Signatur) ergehende VA eine Sonderregelung zu § 355 dar: Bei fehlender oder unrichtiger (Rz. 3) Rechtsbehelfsbelehrung beginnt die Einspruchsfrist nach § 356 Abs. 1 nicht zu laufen, sondern läuft die Jahresfrist nach § 356 Abs. 2 (Rz. 5).

§ 356 gilt für alle schriftlich oder elektronisch ergehenden VA, auch wenn dafür die Schriftform/elektronische Form nicht vorgeschrieben ist (vgl. BFH, BStBl II 2003, 904 betr. schriftliche Erteilung der Zustimmung zur Steueranmeldung gem. § 168 Satz 2; § 168 Rz. 19), und unabhängig davon, ob – wie z. B. bei Steuerbescheiden (§ 157 Abs. 1 Satz 3) – eine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben ist.

Die Rechtsbehelfsbelehrung muss – entsprechend der für den VA verwendeten Form – ebenfalls schriftlich oder elektronisch erfolgen. Da sie nicht Bestandteil des schriftlichen oder elektronischen VA (vgl. § 157 Abs. 1 Satz 3: „beizufügen“) und auch nicht selbstständiger VA ist, gelten für sie nicht die Formerfordernisse nach § 119 Abs. 3 (Unterschrift oder Namenswiedergabe) und – bei Nachholung (Rz. 4) – auch nicht die für d...