Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (Januar 2007)

1Die Reisekosten werden durch die Vollstreckungsgebühren (§ 338) abgegolten.

2Die Aufwandsentschädigung erfolgt durch die nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung (Neufassung vom , BGBl. I 2003, 8 ff.) von der Vollstreckungsbehörde zu zahlende Vollziehervergütung (§§ 5, 11 VollstrVergV).