Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 329 Zwangsgeld

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (Januar 2007)

1. Festsetzungsvoraussetzungen

1Die Leistung, die mit Hilfe des Zwangsgeldes durchgesetzt werden soll, kann vom Pflichtigen selbst erbracht oder auch von einem Dritten vorgenommen werden. Dabei kann die von einem Pflichtigen geforderte Handlung auch eine Duldung oder Unterlassung zum Gegenstand haben. Von einem Dritten kann eine Leistung nur erbracht werden, wenn deren Vornahme durch einen Dritten möglich ist, es sich also um eine vertretbare Handlung i. S. von § 330 handelt. Die Unterlassung oder die Duldung einer Handlung ist nur durch den Pflichtigen selbst möglich. Es handelt sich um eine unvertretbare Handlung.

2Die Festsetzung ist vorher gem. § 332 angedroht worden.

3 Trotz Androhung hat der Pflichtige die geforderte Handlung innerhalb der gesetzten Frist nicht vorgenommen (§ 333).

2. Verfahren

4Für jeden Verwaltungsakt, der mit Hilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden soll, ist ein eigenes Zwangsgeld auch der Höhe nach anzudrohen bzw. festzusetzen, so z. B. jeweils für die Abgabe der Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung (§ 332 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz, Abs. 2 Satz 3).

5Mehrere VA können miteinander verbunden werden. Sie...