Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 272 Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen

Wolfgang Fischer, Huethig-Jehle-Rehm (Januar 2020)

1. Gegenstand der Aufteilung

1

Gegenstand der Aufteilung sind Einkommensteuervorauszahlungen, die gegenüber den Gesamtschuldnern festgesetzt worden sind. Für Vermögenssteuerteilbeträge (§ 20 VStG) hat die Vorschrift derzeit keine Bedeutung, da das Vermögenssteuergesetz für die Zeiträume ab außer Kraft gesetzt ist.

2. Voraussetzungen

2

Die Veranlagung für den Zeitraum für den die Vorauszahlungen festgesetzt worden sind ist noch nicht durchgeführt.

3

Die Vollstreckung ist wegen dieser Vorauszahlung oder Vorauszahlungen eingeleitet (§ 279 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 276 Abs. 5).

4

Es liegt ein Antrag eines Gesamtschuldners vor, die Vorauszahlung oder die Vorauszahlungen aufzuteilen (§§ 268, 269).

3. Aufteilungsverfahren vor Veranlagung (Abs. 1 Satz 1 u. Satz 2)

5

Die im Zeitpunkt des Aufteilungsantrags geschuldeten Vorauszahlungen sind, sobald ihretwegen die Vollstreckung eingeleitet ist (Abs. 1 Satz 1), aufzuteilen.

6

Die für den gleichen Veranlagungszeitraum erst fällig werdenden Vorauszahlungen sind in die Aufteilung mit einzubeziehen, obwohl sie noch nicht fällig sind (Abs. 1 Satz 2) und die Vollstreckung für diese Beträge noch nicht eingeleitet ist. Insofern weicht Abs. 1 Satz 2 von § 279 Abs. 1 ab.

7

Der Anteil des einzelne...