Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen

Huethig-Jehle-Rehm (Mai 2019)

1. Allgemeines

1§ 184 regelt das Verfahren bei der Festsetzung von Steuermessbeträgen. In welchen Fällen Steuermessbeträge festzusetzen sind, regelt § 184 dagegen nicht; dies ergibt sich aus den Einzelsteuergesetzen. Der Gesetzgeber hat Steuermessbeträge nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2) vorgesehen, d. h. bei der GewSt (§§ 11, 14 ff. GewStG) und GrSt (§§ 13 ff. GrStG).

2Abs. 1 bestimmt, dass Steuermessbeträge durch einen besonderen VA, den Steuermessbescheid, festzusetzen sind und welche Vorschriften auf das Festsetzungsverfahren anzuwenden sind. Abs. 2 regelt, in welchen Fällen die FinBeh. zu Billigkeitsmaßnahmen befugt ist. Abs. 3 legt der FinBeh. eine Mitteilungspflicht zugunsten der erhebungsberechtigten Gemeinde auf. Bei Steuermessbeträgen werden wie bei gesonderten Feststellungen (§ 179) Besteuerungsgrundlagen in einem i. S. v. § 157 Abs. 2besonderen und selbstständig anfechtbaren VA ermittelt. Hintergrund der Regelung ist, dass die GewSt und GrSt vom FA nicht in einem einheitlichen Besteuerungsverfahren festgesetzt und erhoben werden, sondern dass hier zwei völlig getrennte, mit unterschiedlichen Rechtsbehelfen anfechtbare Verfahren durchzuführen sind: zum ...