Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (Mai 2018)

1. Allgemeines zu § 181

1§ 181 regelt die für die gesonderten Feststellungen zur Anwendung kommenden Verfahrensvorschriften. Dabei enthält die Vorschrift keine umfassende gesetzliche Regelung des Verfahrens der gesonderten Feststellung, sondern verweist im Grundsatz in § 181 Abs. 1 Satz 1 zunächst auf die allgemeinen Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung, die sinngemäß Anwendung finden (Rz. 2–3). Soweit die Vorschriften über die gesonderte Feststellung in §§ 179–183 abweichende Regelungen enthalten, gehen diese als die spezielleren Normen vor. Spezialregelungen enthalten insbesondere § 181 Abs. 2 zur Pflicht zur Abgabe von Feststellungserklärungen (Rz. 8–15) sowie § 181 Abs. 3 und 4 zur Frist für die gesonderte Feststellung von EW (Rz. 16–19). Ferner enthält § 181 Abs. 5 eine Vorschrift zur Verlängerung der Feststellungsfrist über den Lauf der regulären Frist hinaus, soweit die gesonderte Feststellung für noch nicht verjährte Steuerfestsetzungen von Bedeutung sein kann (Rz. 20–27).

2. Grundsatz: Sinngemäße Anwendung der allgemeinen Verfahrensvorschriften (§ 181 Abs. 1)

2§ 181 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, dass für gesonderte Feststellungen die Vorschriften des Viert...BStBl II 2009, 950