Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 175a Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (Mai 2018)

Verwaltungsanweisungen

 AEAO zu § 175a

1Die Vorschrift bildet im Zusammenhang mit Verständigungsverfahren und Schiedssprüchen aufgrund von DBA im Rahmen zwischenstaatlicher Besteuerungsverfahren eine eindeutige Rechtsgrundlage.

Sie sichert die Umsetzung von Schiedssprüchen nach den neueren DBA, ferner die Umsetzung von Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses nach dem Übereinkommen zwischen den EG-Staaten über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen.

2Aufgrund dieser Vorschrift können in dem angesprochenen Zusammenhang auch bestandskräftige Steuerfestsetzungen aufgehoben oder geändert werden. Eine sinngemäße Anwendung von § 175a auf Bescheide, die nicht Gegenstand des Verständigungsverfahrens waren, ist nicht möglich (FG Köln, EFG 2015, 2088).

3§ 175a beinhaltet auch eine besondere Ablaufhemmung (s. § 171 Rz. 1–6); denn die Festsetzungsfrist endet in diesen Fällen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Verständigungsvereinbarung bzw. des Schiedsspruchs. Dadurch soll gewährleistet werden, dass keine Festsetzungsverjährung (§ 169) eintritt, bevor nicht auf zwischenstaatlicher Ebene eine verbindliche Vereinbarung getroffen wurde. Ist ein ...