Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 175 Änderung von Steuerbescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (Juli 2019)

I. Allgemeines zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2

1

§ 175 beinhaltet in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2jeweils zwei eigenständige Korrekturtatbestände mit ganz unterschiedlichen Tatbestandsvoraussetzungen und Auswirkungen auf die Festsetzungsverjährung (Rz. 28 f.; Rz. 64).

II. Anpassung des Folgebescheides an den Grundlagenbescheid (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

1. Inhalt und Zweck der Norm

2

Grundsätzlich bilden die Besteuerungsgrundlagen einen unselbstständigen Teil der Steuerfestsetzung und können nicht selbstständig angefochten werden (§ 157 Abs. 2). Hiervon macht das Gesetz Ausnahmen, wenn die Besteuerungsgrundlagen aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen gesondert festzustellen sind (§§ 179 ff.). Das Besteuerungsverfahren wird in diesen Fällen in mehrere selbstständige Verfahrensabschnitte zerlegt. Das Verfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wird durch einen sog. Grundlagenbescheid abgeschlossen, der Bindungswirkung für die sog. Folgebescheide hat (§ 182 Abs. 1 Satz 1). § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lässt – indem die im Grundlagenbescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen in verbindlicher Weise dem Folgebescheid zugeführt werden – eine Durchbrechung der Bestandskraft...BStBl II 1999, 545