Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 166 Drittwirkung der Steuerfestsetzung

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (Januar 2019)

1. Allgemeines

1§ 166 regelt die Rechtsfolgen unanfechtbarer Steuerfestsetzungen gegenüber Dritten, d. h. gegenüber Personen, die nicht Inhaltsadressat (§ 122 Abs. 1) der Steuerfestsetzung sind. Praktische Bedeutung hat die Vorschrift immer dann, wenn Personen (Dritte) für die gegenüber einer anderen Person festgesetzte Steuer in Anspruch genommen werden. § 166 regelt dann, in welchen Fällen dem Dritten Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung abgeschnitten sind.

2Während für die Fälle der Gesamtrechtsnachfolge (§ 166 1. Alt.) die Vorschrift nur klarstellende Bedeutung hat (Rz. 5), ist Hauptanwendungsfall des § 166 2. Alt. die Inanspruchnahme eines Dritten als Haftungsschuldner. Ohne die Vorschrift des § 166 würde eine gegenüber dem Stpfl. bestandskräftig festgestellte Steuer (sog. Primärschuld) einen Haftungsschuldner, der z. B. als Vertreter des Stpfl. nach § 69 i. V. m. § 34 Abs. 1 in Anspruch genommen wird, nicht binden. Das Haftungsverfahren dient aber nicht dazu, dem Haftungsschuldner eine erneute Überprüfungsmöglichkeit der Steuerfestsetzung im Haftungsverfahren zu ermöglichen, wenn er bereits die Befugnis zur Anfechtung der Steuerfestsetzung als Vertreter des...