Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 165 Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (Januar 2019)

Verwaltungsanweisungen

AEAO zu § 165 (Anh. III.1)

1. Allgemeines

1§ 165 ermöglicht es, dass eine Steuer bereits dann festgesetzt wird, wenn noch ungewiss ist, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer bereits eingetreten sind mit der Maßgabe, diese Steuerfestsetzung nach Wegfall der Ungewissheit wieder korrigieren zu können, auch nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 8). Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer daher insoweit vorläufig festgesetzt werden. Dabei erfasst § 165 Abs. 1 Satz 1 die Fälle tatsächlicher Ungewissheit, während in § 165 Abs. 1 Satz 2 der Anwendungsbereich des § 165 zur Vermeidung massenhafter Rechtsbehelfe um bestimmte Fälle rechtlicher Ungewissheit erweitert. Alternativ dazu lässt § 165 Abs. 1 Satz 4 auch die Aussetzung der Steuerfestsetzung zu. Eine zeitliche Begrenzung der Vorläufigkeit sieht § 165 nicht vor. Die daran anknüpfende mögliche zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit nach § 165 Abs. 2 Satz 1 hält der BFH für rechtsstaatlich unbedenklich (BFH/NV 2012, 164).

2. Anwendungsbereich

2§ 165 ist bei jeder Steuerfestsetzung i. S. v. § 155 anwendbar, also auch bei Freistellungsbescheiden (§ 155 Abs. 1 Satz 3) und Vergütungsbescheiden (§ 1...