Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 158 Beweiskraft der Buchführung

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (Januar 2019)

Verwaltungsanweisung

AEAO zu § 158

1. Bedeutung der formell ordnungsgemäßen Buchführung

1§ 158 stellt eine Beweislastregel dar, wenn streitig ist, ob und inwieweit Bücher und Aufzeichnungen i. S. v. §§ 140 ff. als richtig gelten und der Besteuerung zu Grunde zu legen sind. Grundsatz ist, dass Bücher und Aufzeichnungen dann der Besteuerung zu Grunde zu legen sind, wenn sie formell ordnungsgemäß sind, d. h. den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen (dazu Rz. 9). Dabei enthält § 158 die gesetzliche Vermutung, dass formell ordnungsgemäß geführte Bücher auch sachlich richtig sind. Nur wenn nach den Umständen des Einzelfalles ein konkreter Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit der formell ordnungsgemäßen Buchführung zu beanstanden, besteht die gesetzliche Vermutung nicht mehr (Rz. 4 ff.). Die FinBeh. ist beweispflichtig, will sie die in § 158 statuierte Vermutung der sachlichen Richtigkeit widerlegen (BFH/NV 2012, 1921).

2§ 158 ist nicht nur auf Bücher und Aufzeichnungen anwendbar, die nach Handelsrecht zu führen sind (§§ 238 ff. HGB), sondern auch auf solche, die nach den Einzelsteuergesetzen (z. B. § 22 UStG) zu führen sind, ebenso auf freiwillig geführte Bücher (FG Hess, EFG 1998, 252) und auf Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Einnahmen-Übers...BStBl II 2004, 599