Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 50 Erlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld
Erläuterungen
Die zum in Kraft getretenen Neufassungen der Verbrauchsteuergesetze durch das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz vom (BStBl I 1993, 96; vgl. dazu Beermann, DStR 1993, 257, 291) kennen keine bedingt entstandenen Steuerschulden mehr; deren Funktion ist durch das Steueraussetzungsverfahren ersetzt worden. § 50 hat daher derzeit nur noch Bedeutung für bedingte Verbrauchsteuerschulden, die vor dem entstanden sind.