Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

AO

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Jürgen Rader (Juli 2019)

Vorbemerkungen zu §§ 8–14

1

Der mit „Steuerliche Begriffsbestimmungen“ überschriebene zweite Abschnitt des Ersten Teils der AO enthält neben den Definitionen für einzelne, voneinander unabhängige Begriffe wie Steuern (§ 3), Gesetz (§ 4), Ermessen (§ 5), Behörde (§ 6) und Amtsträger (§ 7) in den §§ 8–14 Definitionen für inhaltlich zusammenhängende Begriffe, die insbesondere für die Annahme unbeschränkter oder beschränkter Steuerpflicht sowie deren Umfangs und die örtlichen Zuständigkeiten der Finanzämter für die Besteuerung maßgeblich sind.

2

So knüpfen die Einzelsteuergesetze bei der unbeschränkten Steuerpflicht natürlicher Personen an den Wohnsitz (§ 8) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9) im Inland. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen setzt die unbeschränkte Steuerpflicht die Geschäftsleitung (§ 10) oder den Sitz (§ 11) im Inland voraus. Der Begriff der Betriebsstätte (§ 12) hat Bedeutung für die Gewerbesteuerpflicht und, wie auch der des ständigen Vertreters (§ 13), für die beschränkte Steuerpflicht durch Unterscheidung zwischen inländischen oder ausländischen Einkünften und Inlands- oder Auslandsvermögen. Von der Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14) ist schließlich die partielle Steuerpflicht an sich steuerbefreiter Körperschaften abhängig.