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FinMin Saarland 03.11.2006 B/2-4 - 152/06 - S 2221, NWB 50/2006 S. 399

Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung der Beitragsleistung an die Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister

Beitragsleistungen zur Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister können nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Buchst. b EStG berücksichtigt werden. Die Beitragszahlungen können allerdings nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG berücksichtigt werden, wenn der Beginn des Versicherungsverhältnisses vor dem liegt. Die Besteuerung der Rentenleistungen aus der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister erfolgt - wie bereits vor dem - auch weiterhin mit dem jeweils gültigen Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG ( B/2-4 - 152/06 - S 2221 NWB SAAAC-26298).

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