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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 7 K 139/03 EFG 2007 S. 101 Nr. 2

Gesetze: DBA Spanien Art. 5 DBA Spanien Art. 6 Abs. 2 DBA SpanienArt. 13 DBA SpanienArt. 23 Abs. 1 AO§ 180 Abs. 1 Nr. 2 AO § 180 Abs. 5

Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen Personengesellschaft

Leitsatz

Der land und forstwirtschaftliche Betrieb ist ebenfalls eine Betriebsstätte im Sinne des Abkommens zur Doppelbesteuerung mit Spanien.

Die Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem Recht intransparenten Personengesellschaft erfolgt auf der Grundlage der nach deutschem Steuerrecht geltenden Grundsätze, so dass für die Besteuerung von Personengesellschaften das Transparenzprinzip nach deutschem Recht anwendbar ist.

Die Zuweisung des Besteuerungsrechts erfolgt unabhängig davon, ob der Vorgang im anderen Staat nicht erklärt oder nicht besteuert wurde, weil er dort steuerbefreit oder nicht steuerbar ist. Im Falle von Qualifikationskonflikten kann der Wohnsitzstaat deshalb nicht das innerstaatliche Steuerrecht des Quellenstaats zu Grunde legen, um mit Hilfe dieses Rückgriffs eine doppelte Steuerbefreiung zu vermeiden.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 101 Nr. 2
IWB-Kurznachricht Nr. 6/2007 S. 296
KÖSDI 2007 S. 15470 Nr. 3
HAAAC-27599

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 22.08.2006 - 7 K 139/03

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