FG Köln Urteil v. - 9 K 286/06 EFG 2011 S. 1322 Nr. 15
Gesetze:
DBA/Spanien Art 5 Abs 1
DBA/Spanien Art 6 Abs 1
DBA/Spanien Art 7 Abs 1
DBA/Spanien Art 23 Abs 1 b) ee)
DBA/Spanien Art 3 Abs 2
Doppelbesteuerungsabkommen Spanien:
Spanische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, abkommensrechtlicher Begriff der Betriebsstätte sowie des Unternehmens
Leitsatz
1) Der Begriff der Betriebsstätte in Art. 5 Abs. 1 DBA/Spanien hat nicht nur Bedeutung für (gewerbliche) Unternehmensgewinne
i.S.v. Art. 7 Abs. 1 DBA/Spanien (gegen BStBl. I 1982, 372), vielmehr können auch land- und forstwirtschaftliche
Einrichtungen und zugehöriger Grund und Boden eine solche Betriebsstätte darstellen.
2) Auch land- und forstwirtschaftliche Einrichtungen und zugehöriger Grund und Boden können als Unternehmen i.S.v. Art. 7
Abs. 1 DBA/Spanien angesehen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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