IAS 39 90

Sicherungsbeziehungen

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Absicherung des beizulegenden Zeitwerts

90

Werden nur bestimmte mit dem Grundgeschäft verbundene Risiken abgesichert, sind erfasste Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Grundgeschäfts, die nicht dem abgesicherten Risiko zuzuordnen sind, gemäß Paragraph 5.7.1 von IFRS 9 zu erfassen.

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MAAAD-15420