IAS 39 8

Definitionen

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Die in IFRS 13, IFRS 9 und IAS 32 definierten Begriffe werden im vorliegenden Standard mit der in Anhang A von IFRS 13, Anhang A von IFRS 9 und Paragraph 11 von IAS 32 angegebenen Bedeutung verwendet. IFRS 13, IFRS 9 und IAS 32 definieren die folgenden Begriffe:

Fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit,

Ausbuchung,

Derivat,

Effektivzinsmethode,

Effektivzinssatz,

Eigenkapitalinstrument,

Beizulegender Zeitwert,

Finanzieller Vermögenswert,

Finanzinstrument,

Finanzielle Verbindlichkeit,

und geben Leitlinien zur Anwendung dieser Definitionen.

Fundstelle(n):
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MAAAD-15420