IAS 24 2

Anwendungsbereich

2

Dieser Standard ist anzuwenden bei

(a)

der Ermittlung von Beziehungen zu und Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen,

(b)

der Ermittlung der zwischen einem Unternehmen und den ihm nahestehenden Unternehmen und Personen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten (einschließlich Verpflichtungen),

(c)

der Ermittlung der Umstände, unter denen die unter (a) und (b) genannten Sachverhalte angegeben werden müssen, und

(d)

der Bestimmung der zu diesen Sachverhalten zu machenden Angaben.

Fundstelle(n):
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VAAAJ-50148