IAS 24 28

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

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Dieser Standard ist rückwirkend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung – des gesamten Standards oder der in den Paragraphen 25–27 vorgesehenen Teilbefreiung von einer öffentlichen Hand nahestehenden Unternehmen – ist zulässig. Wendet ein Unternehmen den gesamten Standard oder die Teilbefreiung für Berichtsperioden an, die vor dem beginnen, hat es dies anzugeben.

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VAAAJ-50148