IAS 16 81N

Zeitpunkt des Inkrafttretens

81N

Durch die im Mai 2020 veröffentlichte Verlautbarung Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung wurden die Paragraphen 17 und 74 geändert und die Paragraphen 20A, 74A und 80D eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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WAAAJ-49988