Zeitpunkt des Inkrafttretens
81M (neu) [1]
Durch den im Mai 2017 veröffentlichten IFRS 17 wurden die Paragraphen 29A und 29B hinzugefügt. Ein Unternehmen hat bei Anwendung des IFRS 17 auch diese Änderungen anzuwenden.
Fundstelle(n):
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QAAAD-19201
1Anm. d. Red.: Paragraph 81M (neu) eingefügt gem. VO v. 19.11.2021 (ABl EU Nr. L 416 S. 3) mit Wirkung v. 13.12.2021. Offensichtlich hat es der Gesetzgeber übersehen, die Paragraphenbezeichnung an die laufende Nummerierung anzupassen.