IAS 16 81A

Zeitpunkt des Inkrafttretens

81A

Die Änderungen in Paragraph 3 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IFRS 6 auf eine frühere Periode an, sind auch diese Änderungen auf jene frühere Periode anzuwenden.

Fundstelle(n):
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WAAAJ-49988