IFRS 3 B5

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.

Identifizierung eines Unternehmenszusammenschlusses (Anwendung des Paragraphen 3)

B5

Dieser IFRS definiert einen Unternehmenszusammenschluss als eine Transaktion oder ein anderes Ereignis, durch die bzw. das ein Erwerber die Beherrschung über einen oder mehrere Geschäftsbetriebe erlangt. Ein Erwerber kann auf verschiedene Arten die Beherrschung über ein erworbenes Unternehmen erlangen, zum Beispiel:

(a)

durch Übertragung von Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten oder sonstigen Vermögenswerten (einschließlich Nettovermögenswerten, die einen Geschäftsbetrieb darstellen),

(b)

durch Eingehen von Schulden,

(c)

durch Ausgabe von Eigenkapitalanteilen,

(d)

durch Bereitstellung von mehr als einer Art von Gegenleistung oder

(e)

ohne Übertragung einer Gegenleistung, auch einzig und allein durch einen Vertrag (siehe Paragraph 43).

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AAAAJ-50330