IFRS 3 65B

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Übergangsvorschriften

65B

Sieht eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss eine von künftigen Ereignissen abhängige Anpassung der Kosten des Zusammenschlusses vor, hat der Erwerber für den Fall, dass eine solche Anpassung wahrscheinlich ist und verlässlich ermittelt werden kann, den Betrag dieser Anpassung in den Kosten des Zusammenschlusses zum Erwerbszeitpunkt zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAJ-50330