IFRS 3 20

Die Erwerbsmethode

Ansatz und Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Schulden und aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen

Bewertungsgrundsatz

20

In den Paragraphen 24-31A werden die Arten von identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden beschrieben, die Posten enthalten, für die dieser IFRS begrenzte Ausnahmen von dem Bewertungsgrundsatz vorsieht.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAJ-50330