IAS 34 11

Inhalt eines Zwischenberichts

Form und Inhalt von Zwischenabschlüssen

11

Ein Unternehmen hat in dem Abschlussbestandteil, der die einzelnen Gewinn- oder Verlustposten für eine Zwischenberichtsperiode darstellt, das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie für diese Periode darzustellen, wenn das Unternehmen IAS 33 Ergebnis je Aktie unterliegt. [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-01570

1Amtl. Anm.:Dieser Paragraph wurde durch die Verbesserungen der IFRS (veröffentlicht im Mai 2008) geändert, um den Anwendungsbereich von IAS 34 zu klären.