IAS 28 45H

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

45H

Ein Unternehmen, das die Änderungen in Paragraph 45G erstmals bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 anwendet, hat auf die in Paragraph 14A beschriebenen langfristigen Anteile die Übergangsvorschriften von IFRS 9 anzuwenden.

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DAAAJ-51058