IAS 12 60

Ansatz tatsächlicher und latenter Steuern

Erfolgswirksam erfasste Posten

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Der Buchwert latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden kann sich verändern, auch wenn der Betrag der damit verbundenen temporären Differenzen nicht geändert wird. Dies kann beispielsweise aus Folgendem resultieren:

(a)

einer Änderung der Steuersätze oder Steuervorschriften,

(b)

einer erneuten Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche oder

(c)

einer Änderung der erwarteten Art und Weise der Realisierung eines Vermögenswerts.

Die sich ergebende latente Steuer ist erfolgswirksam zu erfassen, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie sich auf Posten bezieht, welche früher außerhalb des Gewinns oder Verlusts erfasst wurden (siehe Paragraph 63).

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CAAAJ-49866