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BFH 28.04.1998 VIII R 22/95

Einkommensteuer; | Zinsen auf Entschädigungen (§§ 24 Nr. 3, 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Nicht jeder Erwerb von Grundstücken für öffentliche Zwecke erfüllt das in § 24 Nr. 3 EStG geforderte Tatbestandsmerkmal der ,,Inanspruchnahme . . . für öffentliche Zwecke'' und nicht jede für einen solchen Erwerb aufgewendete Gegenleistung der öffentlichen Hand stellt eine ,,Entschädigung'' im dort gemeinten Sinne dar. Eine ,,Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke'' i. S. von § 24 Nr. 3 EStG setzt voraus, daß sich ein öffentlich-rechtlicher Funktionsträger das Grundstück unter Einsatz oder Androhung von Hoheitsmitteln (etwa eines Enteignungsverfahrens) beschafft. Die aufgrund eines Zwangsversteigerungsverfahrens von der öffentlichen Hand als Ersteherin gezahlten sog. Bargebotszinsen stellen keine ,,Zinsen auf Entschädigungen'' i. S. von § 24 Nr. 3 EStG dar ().

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