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Abgabenordnung; | Zweifel am Betriebsausgabencharakter von Zahlungen an Subunternehmer (§§ 160, 162 AO)
Ist sowohl streitig, ob der Höhe nach BA vorliegen, als auch, ob die fehlende Benennung der Zahlungsempfänger dem Abzug entgegensteht, so ist zunächst die Höhe der BA zu ermitteln oder ggf. zu schätzen (§ 162 AO). Sodann ist zu prüfen, ob und inwieweit die fehlende Benennung der Zahlungsempfänger gem. § 160 AO dem Abzug der nachgewiesenen oder geschätzten Ausgaben entgegensteht. Die bei der Anwendung des § 160 AO zu treffenden Ermessensentscheidungen können eine unterlassene Schätzung nicht ersetzen (). Sollen Ausgaben nach § 160 AO nicht berücksichtigt werden, so ist eine doppelte Ermessensausübung erforderlich. Zunächst ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob ein Benennungsverlangen geboten ist. Der zweite Schritt besteht darin, zu prüfen, ob die Hinzurechnungen dem Grun...