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BAG Urteil v. - 4 AZR 762/00

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; Vergütungstarifvertrag Nr. 25 LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH & Co. KG (Bordpersonal)

Leitsatz

Die erhebliche Erhöhung des tariflichen Umgruppierungsbetrages bei der Beförderung vom Co-Piloten zum Flugkapitän verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), auch wenn dadurch in einer Übergangszeit Flugkapitäne nach der neuen tariflichen Regelung besser gestellt werden als vergleichbare Flugkapitäne, die unter den früheren tariflichen Regelungen befördert worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1920 Nr. 37
DB 2002 S. 1838 Nr. 35
EAAAB-94195

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BAG, Urteil v. 29.11.2001 - 4 AZR 762/00

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