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NWB direkt Nr. 32 vom Seite 5

Ferienjobs von Schülern und Studenten

Auswirkungen auf Kindergeld und BAföG beachten

Andrea Ghirardini

Was wären Ferien ohne Ferienjobs? Viele Schüler und Studenten nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern oder das nächste Semester zu finanzieren. Dabei gilt es jedoch mehr als nur die Höhe des Arbeitslohns zu beachten, denn wer clever jobbt, hat mehr in der Tasche.

Jugendschutz

Für Schüler, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Zu unterscheiden ist zwischen Kindern und Jugendlichen. Kind i. S. des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder wer unter 18 Jahre alt ist, aber der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Jugendlicher ist, wer 15 Jahre alt, aber noch nicht 18 Jahre alt ist und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegt.

Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäf-

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tigung für Kinder geeignet ist (z. B. Austragen von Zeitungen, Erteilung von Nachhilfeunterricht) und zwei Stunden am Tag nicht übersteigt (§ 5 Abs. 3 JArbSchG). Außerdem ist die Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr zulässig. Dabei sind die Schutzvorschriften der §§ 8 bis  JArbSchG

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