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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 312/04 EFG 2006 S. 1370 Nr. 17

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 14

Zur Steuerfreiheit von Umsätzen eines Krankengymnasten

Leitsatz

Beschäftigt ein selbständiger Krankengymnast neben fest angestellten Mitarbeitern auch freie Mitarbeiter, liegt keine umsatzsteuerpflichtige Leistung an die freien Mitarbeiter durch Überlassung von Räumen und sonstigen Praxiseinrichtungen sowie der Übernahme von Abrechnungen vor, soweit er sich der Arbeitskraft der freien Mitarbeiter zur Erfüllung seiner Leistungen gegenüber den Krankenkassen bedient. Anders verhält es sich, wenn die freien Mitarbeiter die Praxiseinrichtung des Krankengymnasten benutzen, um eigene Privatpatienten zu behandeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 43 Nr. 1
EFG 2006 S. 1370 Nr. 17
INF 2006 S. 492 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2006 S. 2003
UStB 2006 S. 329 Nr. 12
VAAAB-84640

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 10.03.2006 - VII 312/04

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