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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1128/09 EFG 2011 S. 2109 Nr. 23

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 Sätze 1 und 2 (Fassung bis 2008) 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c) MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c)

Steuerpflicht von Leistungen eines Anästhesisten aus der Gestattung der Mitbenutzung von Operationsräumen gegenüber operierenden Kollegen

Leitsatz

Die Gestattung der Mitbenutzung seiner Operationsräume durch einen Anästhesisten gegenüber Kollegen, die Operationen durchführen, fällt nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG, bzw. Art. 13 Teils A Abs. 1 Buchst. c) der 6. EGRL.

Dies gilt auch dann, wenn der Arzt im Rahmen dieser Operationen die Anästhesie durchführt und dieser Abrechnungsmodus bei Kassenpatienten nur deshalb erforderlich wird, weil nur der Operateur den Aufwand der Nutzung der OP-Räume gegenüber den Kassen abrechnen kann und der Vergütungsanteil für die Nutzung der OP-Räume dem Operateur nur teilweise in Rechnung gestellt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 26
DStRE 2012 S. 1070 Nr. 17
EFG 2011 S. 2109 Nr. 23
UAAAD-85466

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.05.2011 - 6 K 1128/09

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