Die Durchführung des Wertminderungstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten nach IAS 36
In dem in UM 5/2004 erschienenen Beitrag wurde die Durchführung des Wertminderungstests auf Sachanlagen nach IAS 36 thematisiert. Hierbei wurde angenommen, dass die einem Vermögenswert zuzuordnenden Cashflows, die für die Ermittlung des Nutzungswerts zu bestimmen sind, identifizierbar sind und unabhängig von denen anderer Vermögenswerte anfallen. In der Praxis existiert jedoch das verbreitete Problem, dass die einem Vermögenswert zuzuordnenden Cashflows entweder überhaupt nicht ermittelbar oder in wesentlichem Umfang abhängig von denen anderer Vermögenswerte sind und deshalb nicht separat identifiziert werden können (IAS 36.67). Erst durch das Zusammenwirken verschiedener Vermögenswerte werden Cashflows generiert. Deshalb fordert IAS 36.66 für diese Fälle, den erzielbaren Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit ("cash-generating unit", im Folgenden: ZGE) zu schätzen, der der Vermögenswert zugeordnet wird. Entsprechende Zurechnungsprobleme ergeben sich für jedwede in Hilfskostenstellen genutzte Sachanlagen und Betriebsvorrichtungen (wie Lagerkarren, Staplerfahrzeuge, Verpackungs- und Etikettiermaschinen, Rampen, Gerüste, Hochregallager, Tanks, sonstige Behältnisse, EDV-Anlagen), zum Teil aber auch für in Hauptkostenstellen genutzte Anlagen, z. B. bei verbundener Leistungserstellung. Für abnutzbare Sachanlagen ergibt sich der erzielbare Betrag als Maßstab einer möglichen Wertminderung in der Regel aus dem cashflow-basierten Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert als weiterer Maßstab dürfte hingegen kaum einschlägig sein, weil er zumeist nur den Schrottwert repräsentiert und aus Going-concern-Gesichtspunkten daher zu zu niedrigen Wertansätzen führt. Inhalt des Beitrags ist die Durchführung des Wertminderungstests für diejenigen Sachanlagen, denen nicht unmittelbar Einzahlungen aus Umsatzerlösen und damit Cashflows zurechenbar sind und die folglich ZGE zugerechnet werden müssen (vgl. IAS 36.67). Auf Spezialfragen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 soll nicht eingegangen werden.
Dies ist ein Abstract zu einem Aufsatz der Zeitschrift "Unternehmensbewertung & Management" (UM), dem Vorläufer des BBB.
Fundstelle(n):
UM 10/2004
ZAAAB-83619