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MinöStV § 47

Zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 4a und 5 und Abs. 3d und zu den §§ 25b bis 25d des Gesetzes

§ 47 Erlass, Erstattung oder Vergütung für Schweröle und Gase